Frau Hanna Kreuzinger- Janik
ist die Beratungslehrerin an der Schule Osterbrook. Sie berät SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern in allen schulischen Belangen. Sie unterstützt beim Finden von Problemlösungen und deren Umsetzung. Dazu gehören einzelfallbezogene Klärungshilfen, Unterstützung bei Lern,- Leistungs,- und Verhaltensschwierigkeiten, Testdiagnostik, Konfliktmoderation und klassenbezogene Beratung.
Die Beratung findet immer unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze statt:
1. Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit ist eine wichtige Prämisse für die Eigenverantwortlichkeit des Ratsuchenden und damit wichtig für das Gelingen der Beratung. Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder ob er eine erarbeitete Lösung nach der Beratung umsetzt. Die Anmeldung zur Beratung hat durch den Ratsuchenden selbst zu erfolgen. Das Auftragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Ratsuchendem und Beratungsperson.
2. Vertraulichkeit
Die Schweigepflicht der Beratungsperson ist unerlässliche Voraussetzung für den Aufbau einer vertrauensvollen Beratungssituation. Alle Gespräche bleiben absolut vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer von der Schweigepflicht.
Die Vertraulichkeit muss auch durch entsprechende äußere Rahmenbedingungen, wie geeignete Räumlichkeiten, gewährleistet sein.
Bei akuter Gefährdung muss die Schulleitung über den anstehenden Handlungsbedarf informiert werden. Der Ratsuchende wird darüber vorher aufgeklärt.
3.Neutralität / Allparteilichkeit
Die Beratungslehrerin bewahrt Offenheit gegenüber den unterschiedlichen Sichtweisen aller an einem Problem Beteiligten.
Um die Suche nach einer passenden Lösung für die Ratsuchenden begleiten zu können, verhält sich der Beratungslehrer allen Beteiligten gegenüber loyal und unterstützt die Lösungssuche aller neutral unter Berücksichtigung der Blickwinkel des Einzelnen.
4. Hilfe zur Selbsthilfe
Die Beratung durch die Beratungslehrerin ist lösungsorientiert, bietet aber keine fertigen Lösungen an. Mit ihrer Beratung zielt die Beratungslehrerin auf die gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten und bezieht die Voraussetzungen und Ressourcen des Ratsuchenden mit ein. Die Beratungslehrerin ist auf die Mitarbeit des Ratsuchenden angewiesen.
Gerne unterstützt Frau Kreuzinger auch bei der Weitervermittlung an außerschulische Institutionen.