Grundschule Osterbrook

Hygieneplan der Grundschule Osterbrook

01.11.2020

Ergänzender Corona-Hygieneplan für die Grundschule Osterbrook

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Infektionsschutz im Unterricht
  6. Infektionsschutz beim Sportunterricht
  7. Infektionsschutz beim schulischen Mittagessen und bei der Trinkwasserversorgung
  8. Infektionsschutz im Schulbüro
  9. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  10. Wegeführung
  11. Konferenzen und Versammlungen
  12. Meldepflicht

 

VORBEMERKUNG

Alle staatlichen Schulen in Hamburg verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Der vorliegende Corona-Hygieneplan dient als Ergänzung zum Musterhygieneplan, der allen Schulen der FHH zur Verfügung gestellt wurde und gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde für Schule und Berufsbildung in Abstimmung mit den Maßgaben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Vorgaben an die allgemeine Entwicklung anpasst. Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Alle Beschäftigten der Schulen, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.

Zuständig: Die Schulleitung.

 

  1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist eine Übertragung auch indirekt über kontaminierte Hände möglich, wenn sie mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit vergleichsweise rasch ab. Es gibt bisher keine Nachweise für eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich. Für einen wirkungsvollen Infektionsschutz sind vor allem folgende Maßnahmen zu beachten:

Wichtigste Maßnahmen:

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Übelkeit, Kopf- oder Bauchschmerzen, Fieber, Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Konsequent, d.h. überall und zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten
  • Mit den Händen nicht das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Kein Körperkontakt, d.h. keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang) durch
    • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infek-tionsschutz.de/haendewaschen/) oder
    • Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist ausschließlich dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dies gilt ausschließlich für das pädagogische Personal. Nicht für Schülerinnen und Schüler! Für die sachgerechte Verwendung von Händedesinfektionsmittel bei Mitgabe durch die Eltern trägt die Schule keine Verantwortung. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch aktion-sauberehaende.de). Die BSB beabsichtigt, alle Hamburger Schulen flächendeckend auch über den Prüfungszeitraum hinaus mit Handdesinfektionsmittel versorgen zu lassen.
  • Öffentliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. ist der Ellenbogen zu benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mund-Nasen-Schutz: Durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS, medizinische OP-Maske) oder einer textilen Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert wer-den (Fremdschutz).

Alle Personen müssen an den Schulen bis auf Weiteres während der Schulzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die  Maskenpflicht gilt insbesondere in den Fluren, auf den Zuwegungen, in den Pausen und in der Kantine.

Folgende Ausnahmen gelten:

       0    Unterrichts- und Ganztagsangebote in den Klassenräumen und auf dem Schulgelände:

                            Währen des Unterrichts und der Ganztagsangebote können alle Beteiligten die

                             Maske absetzen

                      0    Ausgenommen von der Maskenpflicht sind alle SuS bis Klassenstufe 4, also unsere.

                      0    Ausgenommen von der Maskenpflicht sind alle Personen an den Schulen in der Zeit,

                             in der sie in einem Büro an einem festen Arbeitsplatz arbeiten und zusätzlich den

                             Mindestabstand einhalten. Das gilt zum Beispiel für das Schulbüro und den LAP.

                             Auch für Elterngespräche, Elternabende und Schulkonferenzen gelten diese Regeln.

                      0     Wer aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen kann/darf, ist ebenso von der

                              Maskenpflicht ausgenommen.

  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.
  • Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend getrocknet werden.

Die Beschaffung und Pflege von MNS oder MNB liegt in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten an Schulen. Ggf. können Schulen nach ihren Möglichkeiten bei der Beschaffung unterstützen.

Zu Beginn des Präsenzunterrichts wird die Einhaltung der Hygieneregeln intensiv mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und eingeübt. Hinweisschilder sind im Schulhaus gut sichtbar ausgehängt.

Zuständig: Jede Einzelperson

 

  1. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE

Organisation und Nutzung der Klassenräume und Arbeitsplätze:

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Deshalb sind die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schule in den Klassenräumen entsprechend anzuordnen. Um die Hygiene zu erhöhen und das Infektionsrisiko zu verringern, soll jede Lerngruppe nur in einem einzigen Raum unterrichtet werden. In diesem Raum sollen die Schülerinnen und Schüler jeweils einen eigenen, unveränderten Arbeitsplatz zugewiesen bekommen. Die nicht genutzten Räume (auch Fachräume) einer Schule sind dauerhaft zu verschließen.

Die doppelte Nutzung eines Unterrichtsraumes durch eine andere Lerngruppe ist prinzipiell möglich, wenn der Raum zwischen den jeweiligen Nutzungen gründlich gereinigt wird (Tische und Handkontaktflächen). Wird beispielsweise eine Klasse in zwei Lerngruppen aufgeteilt, so können beide Lerngruppen ihren alten Klassenraum wechselseitig nutzen. Voraussetzung ist einerseits die gründliche Reinigung zwischen den Nutzungen und andererseits die Zuweisung von eigenen Arbeitsplätzen für jeden Schüler bzw. jede Schülerin, die von den Schülerinnen und Schülern der jeweils anderen Lerngruppe nicht genutzt werden.

 

Lüftung der schulischen Räumlichkeitem

Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften in allen schulischen Räumen.

Frische Luft ist eine wirksame Maßnahme, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Dabei sind folgende Maßnahmen zu beachten:

–  Es soll in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern unter Aufsicht quer- oder     

    stoßgelüftet werden.

–  Es soll möglichst eine Querlüftung stattfinden, das heißt Lüften mit weit geöffneten Fenstern bei

   gleichzeitig geöffneter Tür und im Flur ebenfalls geöffneten Fenstern.

–  Brandschutztüren können dazu kurzfristig geöffnet  und anschließend wieder geschlossen werden.

–  Stoßlüften bedeutet vollständig geöffnete Fenster. Gekippte Fenster reichen nicht aus!

–  Im Unterricht gilt als Grundregel: Alle 20 Minuten eine fünfminütige Quer- oder mindestens

    Stoßlüftung durchführen. Der Luftaustausch sollte spürbar sein. Als Merkhilfe dienen die an jede

    Klasse verteilten Eieruhren,

–  Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen für die Lüftung unter Aufsicht einer

    Lehrkraft geöffnet werden.

–   Wenn einzelne Personen während des Unterrichts wiederholt niesen oder husten, sollte  direkt

     bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden.

–   Die hier aufgeführten Lüftungsregeln gelten auch, wenn mobile Luftreinigungsgeräte installiert

     sein sollten. Nach Einschätzung von Experten ersetzen Raumluftreiniger das Lüften nicht.

Die hier genannten Vorgaben gelten für alle weiteren schulischen Räumlichkeiten wie zum Beispiel  den Lehrer*innenarbeitsplatz, das Schulbüro, den Personalraum, den Konferenzraum und alle weiteren Räume.

 

 

 

Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden.

 

Das pädagogische Personal achtet darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler nur in den für sie zugänglichen Räumen aufhalten und dabei die Verhaltens- und Hygieneregeln befolgen.

Zuständig: Schulleitungen/pädagogisches Personal

 

 

Reinigung an Schulen

Für die Reinigung gelten grundsätzlich die Leistungsbeschreibung für Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung – in den von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden – (Ausgabe 2016) und die Reinigungspläne für Schulen und Sporthallen (Stand: 08.07.2016).

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Auch hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion nach Herstellerangaben, üblicherweise mit einer kalten Lösung, durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können. Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Zur Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit sowie zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind die Herstellerinformationen und die Sicherheitsdatenblätter der Produkte zu beachten. Folgende Kontaktflächen sollen gründlich und mindestens täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- & Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tischflächen,
  • und alle weiteren Griffbereiche

 

Genutzte Unterrichtsräume sowie alle weiteren genutzten Räume werden täglich gereinigt. Bei Doppelnutzung eines Klassenraums erfolgt eine weitere Reinigung vor dem Ankommen der neuen Lerngruppe.

Sportunterricht findet vorläufig nicht statt. Die Sporthallen werden nur dann täglich gereinigt, wenn sie wieder benutzt werden.

Sonstige personengenutzte Räume sollten ebenfalls intensiv gelüftet werden. Auch in Schulbüros, Lehrerzimmern, Aufenthalts- und Konferenzräumen, Teeküchen etc. werden – je nach Frequentierung und der sich daraus ergebender Erfordernis – die Kontaktflächen einer intensiveren Reinigung unterzogen. Am Lehrerarbeitsplatz reinigt das pädagogische Personal nach Benutzung die Arbeitsfläche sowie die Tastatur selbstständig.

Zuständig: Schulbau Hamburg bzw. Gebäudemanagement Hamburg bzw. HEOS/Leit-stelle Gebäudereinigung der FB

 

  1. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.

Das schulische Personal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitär-bereichs) aufhalten dürfen. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten.

Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken sind zweimal täglich zu reinigen. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf Kontaktflächen (Schalter, Griffe, Wasserhähne, Spüldrücker) zu richten. Die Reinigung der Kontaktflächen sollte mehrmals täglich erfolgen.

Zuständig: Schulbau Hamburg/Gebäudemanagement Hamburg bzw. HEOS/ Leitstelle Gebäudereinigung der FB sowie das Kollegium der Schule

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Dazu sollen die Schülerinnen und Schüler nur in ihrer eigenen Lerngruppe in die Pause gehen und dort nicht mit anderen Lerngruppen in Kontakt kommen. Um das sicherzustellen, kann die Schulleitung beispielsweise versetzte Pausenzeiten bestimmen oder die Schulhöfe und Außenflächen in getrennte Areale für unterschiedliche Lerngruppen unterteilen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen und die neuen Verhaltens- und Hygieneregelungen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, „tote“ Ecken im Schulgelände).

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, im Schulbüro und in der Teeküche.

Zuständig: Schulleitung/Pädagogisches Personal

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT

Grundsätzlich wird die Anzahl der am Unterricht in einer Gruppe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von der Größe des Klassenraums und der Klassenfrequenz auf max. 9 reduziert.

Lehrkräfte achten darauf, dass Schülerinnen und Schüler keine Gegenstände (Bücher, Stifte) austauschen oder gemeinsam verwenden. Auch bei der Nutzung der schulischen Präsentationstechnik ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte möglichst nicht dieselben Gegenstände berühren.

Die Gruppen werden als feste und unveränderliche Stammgruppen geführt, Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in mehreren Lerngruppen lernen oder zwischen mehreren Lerngruppen wechseln.

Jede Gruppe erhält nur einen einzigen dauerhaft zu nutzenden Klassenraum. Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen einzigen Arbeitsplatz zugewiesen, der nur von ihr/ihm genutzt wird.

Ein Raum kann auch von zwei Gruppen genutzt werden, wenn zwischen den Nutzungen eine gründliche Reinigung stattfindet und so viele Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, dass die Schülerinnen und Schüler jeder Gruppe eigene Arbeitsplätze haben, die von der jeweils anderen Gruppe nicht genutzt werden.

Arbeiten wie Referate, Präsentationen o.Ä. werden grundsätzlich in Einzelarbeit erstellt, Partner- und Gruppenarbeiten sind nur digital möglich.

Zuständig: Schulleitung/Pädagogisches Personal

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.

Zuständig: Schulleitung

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SCHULISCHEN MITTAGESSEN UND TRINKWASSERVERSORGUNG

Da die Schulzeit derzeit auf maximal 2 Zeitstunden begrenzt ist, fällt die Versorgung mit Mittagessen weg. Es findet während dieser Zeit keine Pause statt. Die Kinder frühstücken bevor sie zur Schule kommen und essen im Anschluss wieder zu Hause.  Für die Zeit des Präsenzunterrichts sind die Eltern für die Versorgung mit ausreichend Trinkwasser verantwortlich. Besucht ein Kind die Notbetreuung sind die Eltern für eine ausreichende Versorgung mit Pausenbroten sowie Trinkwasser verantwortlich.

Allgemein zugängliche Trinkwasserspender sind bis auf weiteres, außer Betrieb zu nehmen.

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IM SCHULBÜRO

Alle dargestellten Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich auch für die Schulbüros. Ergänzend wurde eine Plexiglasscheibe im Empfangsbereich als sog. „Spuckschutz“ installiert, ein Schild „Bitte einzeln eintreten“ sowie Abstandmarkierungen auf den Boden geklebt.

 

  1. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO

Bei bestimmten Personengruppen besteht ein höheres Risiko für einen schweren CO-VID-19-Krankheitsverlauf. Dieses ist wie folgt zu beachten:

Die Lehrkräfte nehmen in dieser besonderen Situation ihre vielfältigen Aufgaben, von der Notbetreuung über den Fernunterricht bis hin zum schulischen Unterricht mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein wahr.

Für die Notbetreuung und die ab dem 27.04.2020 sukzessiv startenden Unterrichtsangebote für ausgewählte Jahrgänge an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gelten zum Einsatz des pädagogischen Personals folgende Hinweise:

Grundsätzlich sind alle Personen im schulischen Präsenzunterricht einsetzbar, die dienstfähig sind. Ausgenommen für die Arbeit im schulischen Präsenzunterricht sind folgende Gruppen:

  • Erkrankte Personen.
  • Rückkehrer aus dem Ausland für 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik.
  • Personen in häuslicher Isolation.[1]
  • Beschäftigte, die einer der folgenden genannten Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch auf der Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer plausiblen Erklärung gegenüber der Schulleitung im „Homeoffice“ bleiben. Es wird den Beschäftigten empfohlen, hierzu Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten. Zu den Risikogruppen gehören:
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Vorerkrankungen:
      • Erkrankungen des Herzens (z.B. koronare Herzerkrankung, Herzklappenfehler, Bluthochdruck)
      • Erkrankungen oder chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD), der Leber, der Niere o Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
      • Krebserkrankungen Geschwächtes Immunsystem (entsprechende Erkrankung oder Medikamenteneinnahme)
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 60 Jahre

Diese Gruppen werden stattdessen im Fernunterricht sowie in Organisations-, Verwaltungs- und weiteren pädagogischen Tätigkeiten in der Schule ohne dauerhaften direkten Schülerinnen- und Schülerkontakt eingesetzt.

Mögliche weitere Beschäftigtengruppen für das „Homeoffice“:

Wenn für den schulischen Präsenzunterricht mit Schülerinnen und Schülern nicht alle Beschäftigte benötigt werden, können weitere Gruppen von Beschäftigten im Homeoffice eingesetzt werden, auch wenn sie im o.a. Sinne dienstfähig sind.

Vorrangig sind dann folgende Lehrkräfte im Homeoffice einzusetzen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Personen im eigenen Haushalt leben, die einer Risikogruppe angehören,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigene, erkrankte Kinder bis 14 Jahre betreuen müssen. Hierbei gilt, je älter ein zu betreuendes Kind ist, desto eher kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eingesetzt werden.

Schul- und Sozialbehörde haben vereinbart, dass alle Lehrkräfte jederzeit die Notbetreuung der Hamburger Kindertagestätten in Anspruch nehmen können. Betreuungsprobleme von Lehrkräften mit kleinen Kindern sind daher künftig kein Grund mehr, nicht im schulischen Präsenzunterricht eingesetzt zu werden.

Bei einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft werden Beschäftigte dann nicht im schulischen Präsenzunterricht eingesetzt, wenn eine gefährliche Vorerkrankung im o.a. Sinne vorliegt.

Schülerinnen und Schüler mit höherem Risiko

Kinder und Jugendliche mit einschlägigen Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule. Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie gesund sind, aber in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet wären. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vater oder Mutter nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen. Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden (s.o.), können zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 zuhause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion leben. Das Vorliegen der Vorerkrankung bzw. besonderen Gefährdung ist glaubhaft zu machen. Dies kann z.B. durch Vorlage eines Schwerbehinderten- oder Transplantations-ausweis oder durch eine glaubhafte schriftliche Erklärung zum Grund der Gefährdung geschehen.

Zuständig: Schulleitung/Erziehungsberechtigte

 

  1. WEGEFÜHRUNG

Um zu vermeiden, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Flure und Wege zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe laufen und dabei den empfohlenen Abstand von 1,5m nicht einhalten können, wurden entsprechende Markierungen auf dem Schulhof, vor den Toiletten und in den Fluren auf den Boden geklebt.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder am Schultor zu verabschieden und sie auch dort wieder abzuholen. Für die Einhaltung der Hygiene-Schutzmaßnahmen sind die Eltern außerhalb des Schulgeländes selbst verantwortlich. Die Eltern fungieren als Vorbild beim Beachten der geltenden Hygieneregeln, denn das erleichtert den Kindern das Einhalten der Regeln im Schulleben. Darum bitten wir die Eltern, um ihre verantwortungsbewusste Mitwirkung.

Zuständig: Schulleitung/Hausmeister

 

 

 

  1. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN

Präsenz-Konferenzen müssen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefon-konferenzen sind zu bevorzugen.

Von Elternversammlungen ist abzusehen, ggf. können sie als Video- oder Telefonkonferenzen organisiert werden.

Alle schulischen Veranstaltungen für das Schuljahr 2019/20 sind abzusagen.

Zuständig: Schulleitung

 

  1. AKUTER CORONAFALL UND MELDEPFLICHT

Sollten während des Präsenzunterrichts oder der Notbetreuung in Schule bei Schülerinnen und Schülern oder Beschäftigen der Schule einschlägige Corona-Symptome auftreten (siehe zur Beschreibung unter Ziffer 1.), so sind Schülerinnen und Schüler ggf. bis zur Abholung durch die Eltern in einen gesonderten Raum zu führen. Beschäftigte werden gebeten, das Schulgelände zu verlassen. Kind wird betreut bis die Eltern das Kind abholen. Dem pädagogischen Personal steht dafür eine Schutzausrüstung (Schutzvisier, Kittel, Handschuhe) zur Verfügung. Zudem wird der Isolationsraum anschließend bis zur Reinigung gesperrt und mit einem Warnschild auf die Infektionsgefahr hingewiesen.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung (corona@bsb.hamburg.de) zu melden. Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung sind die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt einzuleiten (siehe auch B-Brief vom 11.03.2020).

Zuständig: Schulleitung